Vertrag oder nicht?

30. Juni 2020 Aus Von Lilith

 

 

 

Immer wieder kommt in FLR-Foren die Frage auf, ob eine FLR nicht zwingend einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag erfordere. Werden Vorschläge gemacht, so schießen die oft total ins Kraut und nicht selten wird die Meinung vertreten, dass alles bis ins Kleinste geregelt werden müsse. Meist merkt man sehr schnell, dass solche überzogenen Vorstellungen aus der BDSM-Ecke kommen. Damit möchte ich nicht den Eindruck erwecken, dass ich per se gegen Verträge wäre. Das ist nicht der Fall. Ein Vertrag kann eine Beziehung, vor allem zu Anfang, tatsächlich ‚festigen‘ und besonders im erotischen Bereich ‚würzen‘. Aber man sollte das Kind nicht mit dem Bad ausschütten und zu sehr ins Detail gehen. Das lässt die Beziehung möglicherweise starr werden. Und was eine Beziehung erst lebendig macht, ist ja gerade Spontaneität, Fantasie und Unerwartetes.

Besonders zu Beginn kann ein Vertrag tatsächlich hilfreich sein. Manche Unsicherheit wird so abgefangen. Aber ein Vertrag sollte meiner Meinung nach ‚Luft‘ lassen. Er sollte eine Richtung angeben, aber nicht zu detailliert sein. So verstanden ist ein guter Vertrag einer, der einen Rahmen vorgibt, aber Raum lässt für Ideen und Überraschungen.

Mir hat am besten der 7 Punkte Ehe(Partner)vertrag für eine weiblich geführte Beziehung gefallen.
(Ich weiß nicht mehr, woher ich ihn habe. Sollte jemand die Quelle kennen, würde ich bitten, mir diese mitzuteilen, damit ich entsprechend verlinken kann.)

Hier ist er:

7 Punkte Ehevertrag für eine „Weiblich geführte Beziehung“

1. Die Frau bestimmt in allen Bereichen, in denen sie es wünscht. Hierzu gehören vor allem die Sexualität, die Finanzen und die Ordnung.

2. Der Mann fügt sich seiner Frau in diesem Sinne, aber nicht servil, sondern bereitwillig und liebevoll. Dabei sagt er seine Meinung, wenn sie dieses wünscht. Die Frau entscheidet aber (siehe 1.). Der Mann hat die Vorstellungen und Wünsche seiner Frau umzusetzen, und sich um ihr Wohlergehen in jeder Beziehung zu bemühen, wenn immer sie will.

3. Die Frau kennt die Vorstellungen und Fantasien ihres Mannes, die er ihr auf Verlangen offen bekennt, sie respektiert diese und fördert den Mann in seiner Selbsterkenntnis.
Sie ist grundsätzlich bereit, ihren Mann zu erziehen, zu kontrollieren und zu disziplinieren, soweit sie es angemessen findet.
Sollten ihre Handlungen seinen besonderen Neigungen entgegenkommen, so geschieht dies aus eigener Neigung oder auch aus Liebe und Fürsorge und mit Rücksicht auf seine Veranlagung. Es ist aber niemals Aufgabe der Frau die sexuellen und submissiven Fantasien des Mannes zu realisieren.

4. Der Mann schuldet seiner Frau bedingungslose Loyalität und Treue. Er schuldet ihr volle Offenheit, wenn sie danach verlangt, allerdings, ohne dass er sie mit seinen Vorstellungen und Wünschen bedrängt.

5. Der Mann ist grundsätzlich bereit und wünscht sich, von seiner Frau erzogen, kontrolliert und diszipliniert zu werden, so wie sie es angemessen findet.

6. Dieser Vertrag:
– ist für die Frau Anregung, aber keinerlei Verpflichtung und Bindung.
– ist für den Mann bindend und wird deshalb von ihm unterschrieben.
– wird von der Frau aufbewahrt.
– kann jederzeit von der Frau / von beiden (?) beendet und geändert werden

7. Der Mann wünscht diesen Vertrag und verspricht mit seiner Unterschrift diesen in allen Punkten nach den Wünschen und Vorstellungen seiner Frau und mit all seinen Kräften zu erfüllen. Er liebt seine Frau von ganzem Herzen.
Dieser Vertrag gilt ab sofort und / bis zum ………………(Probezeit)/ – unbegrenzt -.
(nicht zutreffendes durchstreichen)

……………………………………… (Mann)